Im bidisziplinären Gutachten der SMAB AG vom 26. Mai 2016 stellte der psychiatrische Gutachter Dr. med. F___, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, keine psychiatrische Diagnose mit Relevanz für die Arbeitsfähigkeit. Unter psychiatrische Diagnosen ohne Relevanz für die Arbeitsfähigkeit diagnostizierte er psychologische und Verhaltensfaktoren bei anderenorts klassifizierten Krankheiten (ICD-10: F54) und erklärte hierzu, bei der Beschwerdeführerin sei eine psychogene Überlagerung der Schmerzen anzunehmen.