2.2.1.3 Bis zur rentenerhöhenden Verfügung vom 27. März 2001 hatte die Beschwerdeführerin eine hälftige Invalidenrente aufgrund ihres Rückenleidens.16 Dr. med. C___ diagnostizierte im Verlaufsbericht vom 15. Januar 2001 nebst dem bestehenden Rückenleiden neu ein psychisches Leiden, welches jedoch nicht von einem psychiatrischen Facharzt – sondern von ihm, einem Facharzt für Allgemeine Medizin – festgestellt wurde.