B. Am 8. Februar 2000 leitete die IV-Stelle von Amtes wegen ein Revisionsverfahren ein. Gestützt auf die Angaben von A___ im Fragebogen Revision der Invalidenrente/Hilflosenentschädigung vom 9. Februar 2000 sowie dem Arztbericht von Dr. med. C___ vom 19. Februar 2000 und dessen Zusatzangaben vom 23. Juli 2000 teilte die IV-Stelle A___ am 25. Juli 2000 mit, es sei keine rentenbeeinflussende Änderung festgestellt worden. Sie habe daher weiterhin Anspruch auf eine Invalidenrente aufgrund des bisherigen Invaliditätsgrads.