In einer leidensadaptierten Tätigkeit dürfte dagegen spätestens seit 2008 eine mindestens 50%ige und auf 100% steigerbare Arbeitsfähigkeit vorliegen, doch sei dies erst nach einer wenigstens dreimonatigen stationären Therapie, kombiniert mit einer Pharmakotherapie, abschliessend beurteilbar. Gleichwohl lehnte der Versicherte in der Folge weiterhin standhaft eine stationäre Behandlung ab (s. IV-act. 112, 113, 115, 119, 129 und 131).