4.5 Gemäss Gutachten von Psychiater Dr. D___ vom 24. April 2013 (IV-act. 107) habe der Explorand nach eigenen Angaben angstbedingt eine Blutentnahme abgelehnt, nehme keine Medikamente und verweigere eine stationäre Behandlung. Ab Januar 2006 sei aufgrund einer mittelgradigen Panikstörung eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit im Justizvollzug anzunehmen. In einer leidensadaptierten Tätigkeit dürfte dagegen spätestens seit 2008 eine mindestens 50%ige und auf 100% steigerbare Arbeitsfähigkeit vorliegen, doch sei dies erst nach einer wenigstens dreimonatigen stationären Therapie, kombiniert mit einer Pharmakotherapie, abschliessend beurteilbar.