_ habe im Gutachten vom 24. April 2013 für den fraglichen Zeitraum keine Arbeitsunfähigkeit attestiert, sondern diese als nicht abschliessend beurteilbar bezeichnet. Eine definitive Einschätzung sei zwar erst nach intensiver stationärer Therapie möglich, doch betrage die Arbeitsfähigkeit adaptiert derzeit mindestens 50%, steigerbar auf 100%. Der Gutachter habe sich ferner mit früheren psychiatrischen Einschätzungen kritisch auseinandergesetzt.