B. B.1 Mit Stellungnahme vom 27. Mai 2016 (IV-act. 160) schloss sich Psychiaterin FMH Dr. C___ vom regionalärztlichen Dienst der Invalidenversicherung (RAD) der in der Anfrage von der IV-Stelle vertretenen Einschätzung an, dass beim Versicherten keine relevante Arbeitsunfähigkeit ausgewiesen sei, dies aufgrund des anlässlich der Exploration vom 6. Dezember 2012, aber auch aus dem Gespräch mit verschiedenen Ärzten im Lauf des Verfahrens gewonnenen Eindruckes.