a) des Beschwerdeführers: 1. Es sei die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 26. September 2016 aufzuheben, und es sei A___ für die Zeit vom 16. November 2010 bis 24. April 2013 eine Dreiviertelrente zuzusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt