Seite 11 zunächst völlig unabhängig von der Tatsache erfolgte, dass ihm nach dem Unfall mittel- bis längerfristig ohnehin eine berufliche Neuausrichtung empfohlen wurde. Für die vom Beschwerdeführer behauptete angebliche Zusage der Vorinstanz, den Beschwerdeführer finanziell zu unterstützen (vgl. act. 1, S. 4 unten) finden sich in den vorinstanzlichen Akten keinerlei Anhaltspunkte, woran auch die beantragte Parteibefragung, auf die verzichtet werden kann, nichts ändern würde.