c. Der Beschwerdeführer verdiente gemäss Auszug aus dem individuellen Konto der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden (IV-act. 8, S. 2 f.) in den Jahren 2010 bis 2012 je Fr. 36‘924 pro Jahr; im Jahr 2013 sank das Einkommen auf Fr. 21‘600; im Jahr 2014 verdiente der Beschwerdeführer als Sanitär bei der Firma E___ AG von August bis Oktober insgesamt Fr. 13‘876. Der Beschwerdeführer erzielte damit in den vergangenen Jahren ein monatliches Einkommen von maximal rund Fr. 4‘600.--; das Durchschnittseinkommen liegt sogar wesentlich tiefer.