C___ führte in seinem Gutachten aus, die hiesige klinisch-neurologische Untersuchung habe keine Hinweise für das Vorliegen einer Nervenwurzelkompression, einer spinalen Enge oder für ein namhaftes lumbales Vertebralsyndrom ergeben. Weiter erklärte er die Einschätzung des Hausarztes zumindest teilweise versicherungsmedizinisch als nicht haltbar.30 Mit dieser Ansicht widerspricht er auch den – ihm bekannten – Ausführungen von Dr. med. E___, welcher ebenfalls eine gewisse spinale Enge festgestellt haben will.31