Es bestände keine Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Die subjektiven Beschwerden seien ohne namhaftes klinisches Befundkorrelat und somit allenfalls im Kontext des erheblichen Übergewichts und entsprechender spinaler Überlastung interpretierbar. Zumindest in körperlich leichten bis mittelschweren, überwiegend sitzend oder wechselbelastend ausgeübten Tätigkeiten sei eine Arbeitsfähigkeit von 100% gegeben.24