Am 15. Dezember 2015 bestätigte Dr. med. G___ dem Beschwerdeführer, dass er aus medizinischen Gründen weiterhin zu 100% arbeitsunfähig sei, Wechseltätigkeiten im und um den eigenen Bauernhof hingegen zumutbar und sinnvoll seien.18 Dr. med. H___, Facharzt Radiologie, hielt in der Beurteilung vom 29. Dezember 2015 über das MR des linken Rückfusses fest, dass eine fortgeschrittene medial betonte Arhtrose des OSG sowie fortgeschrittene Arthrose des postero-lateralen talo-kalkanearen Gelenkes bestehe.19