A. Der am XX.XX.1956 geborene A___ meldete sich am 12. Dezember 2015 im Rahmen der Früherfassung bei der IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Die IV-Stelle forderte A___ anlässlich der telefonischen Besprechung vom 17. Dezember 2015 aufgrund der seit Juni 2015 bestehenden Arbeitsunfähigkeit und des Anscheins, dass die weitere Beschäftigung im bisherigen Beruf problematisch sei, zur ordentlichen IV-Anmeldung auf.