79, S. 7). Es zeigte sich allerdings, dass die stehende Arbeitshaltung der möglichen Rückenbelastung nicht angepasst war, weshalb die Beschwerdeführerin so die Leistungserwartungen der Wirtschaft nach Einschätzung der Eingliederungsfachpersonen kaum erfüllen würde. Die Beschwerdeführerin informierte zudem die Vorgesetzten, „dass sie sich nicht vorstellen könne, im Bereich Qualitätskontrolle zu arbeiten, da für sie die Arbeit und die Theorie (Messtechnik) zu wenig interessant sind und die Arbeiten körperlich zu anstrengend“ (IVact. 79, S. 10).