Die Invalidenversicherung versichert Erwerbsunfähigkeit und nicht Berufsunfähigkeit. Es gibt diverse Berufsfelder, die eine 2- jährige Lehre mit Berufsattest anbieten. Solche Berufsattestausbildungen sind insbesondere für Jugendliche geeignet, die hauptsächlich praktisch begabt sind und bewusst auf eine einfachere Berufsausbildung als eine Lehre setzen. Auch eine solche sog. Anlehre kann zureichende berufliche Kenntnisse im Sinn von Art. 26 IVV vermitteln (vgl. auch KSIH, Rz. 3037).