39, S. 3). Dr. D___ ging in seinem Bericht vom 4. Juli 2014 davon aus, dass die Beschwerdeführerin noch bis Mitte Juli 2014 zu 100% arbeitsunfähig sein werde und äusserte Bedauern darüber, dass ihr inzwischen gekündigt worden sei, da dafür „aus ärztlicher Sicht bei dem nicht ungefährlichen Krankheitsbild, das durch die Operation korrigiert werden konnte, kein Verständnis aufgebracht werden kann“ (IV-act. 37, S. 6). Nach einem weiteren Untersuch am 28. Juli 2014 erachtete Dr. D__