Am 7. Januar 2014 unterzog sich die Beschwerdeführerin einer Rückenoperation (dorsale Aufrichtungsspondylodese Th5-L4) mit peri- und postoperativ komplikationslosem Verlauf (IV-act. 28). Im Bericht vom 4. Juli 2014 attestierte Dr. D___ der Beschwerdeführerin mindestens bis Mitte Juli 2014 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit (IV-act. 37, S. 6). Das Arbeitsverhältnis der Beschwerdeführerin wurde per Ende Juli 2014 aufgelöst. Nach einer erneuten ambulanten Untersuchung am 28. Juli 2014 ging Dr. D___