52). In formeller Hinsicht spricht somit nichts dagegen, bei der rechtlichen Beurteilung des Leistungsanspruchs der Beschwerdeführerin auf die umfassende Stellungnahme von Dr. C___ und Dr. G___, welche beide über die persönlichen und fachlichen Qualifikationen für die Beantwortung der sich stellenden medizinischen Fragen verfügen, abzustellen. g. In materieller Hinsicht kann auf die in Frage stehende Stellungnahme des RAD dann abgestellt werden, wenn sie den allgemeinen beweisrechtlichen Anforderungen an einen ärztlichen Bericht genügt (Urteil des Bundesgerichts 9C_904/2009 vom 7. Juni 2010, E. 2.2); bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der ärztlichen