zur Anwendung, sondern der unentgeltliche Rechtsvertreter wird von der Staatskasse mit Fr. 170.-- je Stunde plus Mehrwertsteuer entschädigt. Insgesamt ergibt sich bei Berücksichtigung eines als angemessen erachteten Aufwands von 36 Stunden somit ein Gesamthonorar von Fr. 6‘120.--. Anstelle konkreter Barauslagen führt Rechtsanwalt AA___ eine Kleinspesenpauschale von 3% in seinen Rechnungen an. Basierend auf dem Honorar von Fr. 6‘120.-- sind ihm daher Fr. 183.60 zur Abgeltung von Barauslagen zu entschädigen. Rechtsanwalt AA___ ist somit mit insgesamt Fr. 6‘807.90 (Honorar inklusive Barauslagen und MWSt) aus der Staatskasse zu entschädigen.