3.2 a. Beide Parteien haben Kostennoten eingereicht und verlangen eine Parteientschädigung zu Lasten der Gegenpartei (act. 21, 25, 33 und 36). Die Parteikosten werden nach Art. 106 Abs. 1 ZPO grundsätzlich der unterliegenden Partei auferlegt. Hat keine Partei vollständig