2.5 Es ist zwischen den Parteien unbestritten, dass es sich bei der in Frage stehenden Taggeldversicherung um eine Schadenversicherung handelt. Ist eine Krankentaggeldversicherung als Schadenversicherung ausgestaltet, setzt der Eintritt des Versicherungsfalls entsprechend einen Schaden - namentlich einen Erwerbsausfall - voraus.