Beurteilung einer Leistungspflicht einer Krankentaggeldversicherung geradezu auf, den zeitnah mit dem Fall befassten Medizinalpersonen so lange zu folgen, als nicht Anzeichen für eine bewusste Täuschung durch die versicherte Person oder strafbare Falschbeurkundung vorliegen. In den meisten Fällen können die initialen, kurzfristigen Auswirkungen gesundheitlicher Störungen nämlich nachträglich nicht mehr zuverlässig bestimmt werden. Vorzugsweise ist daher auf die Einschätzungen der damals mit der Sache befassten Fachleute abzustellen, zumal es sich bei Krankentaggeldern um kurz- und mittelfristige Leistungen handelt (vgl. auch HÄBERLI/HUSMANN, a.a.O., N 198, m.w.H.).