Beide Parteien haben diverse medizinische Unterlagen eingereicht. Insoweit zusätzlich Zeugenbefragungen zum Beweis angeboten werden, kann auf diese zum Vornherein verzichtet werden, da zum einen nicht davon auszugehen ist, dass die von den Ärzten gemachten Zeugenaussagen von den bereits vorhandenen Aussagen in deren Arztberichten abweichen würden;