familiäre Komponente mitspielte, mit guter Prognose und ohne Zeichen einer Depression. Seite 10 Die Wiedererlangung einer vollen Arbeitsfähigkeit sei nach spätestens vier Wochen zu erwarten. Dem von der Beklagten eingeholten Gutachten ist zu entnehmen, dass Dr. C___ keine psychiatrische Diagnose mit relevanter Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit feststellen konnte; ebensowenig konnte die konsiliarisch beigezogene Neurologin Dr. D___ einen neurologischen Befund erheben (act. 10/1, S. 33, vgl. auch act.