I. Nachdem keine weiteren Stellungnahmen mehr eingingen, wurde erneut eine zweite Beratung angesetzt und am 31. Oktober 2017 durchgeführt. Die Streitsache wurde anlässlich dieser zweiten Beratung abschliessend entschieden und die Klage teilweise gutgeheissen. Nachdem beide Parteien die Ausfertigung einer Begründung verlangten, wird hiermit das schriftlich begründete Urteil eröffnet. J. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den Akten sowie die Vorbringen der Parteien in den Rechtschriften wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen.