Seite 3 H. Am 16. Mai 2017 wurde die Sache in der dritten Abteilung des Obergerichts erstmals beraten. Eine zweite Beratung wurde zunächst auf den 19. September 2017 angesetzt. Als am 18. September 2017 beim Obergericht eine weitere Eingabe seitens der Klägerin einging, wurde diese zweite Beratung kurzfristig abgesagt und verschoben. Nachdem der Beklagten die zusätzliche Eingabe der Klägerin zur Kenntnis zugestellt wurde, liess sich diese mit Eingabe vom 26. September 2017 dazu vernehmen.