A. Die am XX.XX.1972 geborene A___ (nachfolgend: Klägerin) hatte am 1. November 2008 ihre Stelle bei der Liegenschaftsverwaltung des kantonalen Hochbauamtes von Appenzell Ausserrhoden als Sachbearbeiterin angetreten und wurde im Rahmen des Anstellungsverhältnisses in der Kollektivversicherung der Arbeitgeberin, B___ AG (nachfolgend: Beklagte), taggeldversichert. Im Dezember 2009 kündigte die Klägerin ihre Stelle per Ende März 2010. Per April 2010 trat die Klägerin in die Einzeltaggeldversicherung der Beklagten über.