Seite 17 Für die Zeit vor diesen Massnahmen, allenfalls aber auch für die Zeit danach - bei angemessener Kooperation des Beschwerdeführers betreffend medizinische Behandlung und berufliche Wiedereingliederung, ansonsten weitere Leistungen wie soeben erwähnt zu verweigern wären - ist die Rentenfrage zu prüfen. Im Fall des vor Auftreten der gesundheitlichen Beschwerden vollzeitlich erwerbstätigen Versicherten hat dies mittels Einkommensvergleich zu geschehen.