_ vom 28. April 2016). Dass daneben teilweise auch noch eine mehr oder weniger ausgebaute pharmakologische Therapie erfolgte, ändert nichts am Umstand, dass der Empfehlung Dr. I___ einer stationären oder zumindest teilstationären Therapie bisher nicht entsprochen wurde. Die Angelegenheit ist deshalb an die IV- Stelle zurückzuweisen, damit diese im erwähnten Sinn verfahre.