der Beschwerdeführer - abgesehen von seinem zeitlich eher geringfügigen Wirken in der Firma von Lebenspartnerin und Mutter - als Vater von zwei Kindern seit Mitte September 2011 keiner geregelten Erwerbstätigkeit mehr nachgeht und stattdessen eine Invalidenrente erhältlich zu machen sucht, und dies, obwohl die zweifellos belastende Scheidung inzwischen schon länger zurückliegt und selbst von den behandelnden Ärzten keine gravierenden psychiatrischen Diagnosen gestellt werden konnten, als gerechtfertigt.