Diesem Ansinnen stand die IV-Stelle gemäss Eingliederungsbericht vom 3. Juni 2015 richtigerweise ablehnend gegenüber. Auch hielt der RADO mit Aktennotiz vom 26. Juni 2015 fest, dass sich der Versicherte bei unangenehmen oder ungewünschten Tätigkeiten deutlich stärker beeinträchtigt fühle. Insbesondere wurde aber völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass trotz des Scheiterns des Arbeitsversuchs bei der H___ GmbH weder nach Alternativen gesucht noch eine dem geltend gemachten Ausmass der psychischen Erkrankung entsprechende ernsthafte, in erster Linie also stationäre Behandlung aufgenommen worden sei.