Seite 15 Ein weiterer Hinweis auf die mangelhafte Motivation bzw. die Beweggründe des Beschwerdeführers hinsichtlich der beruflichen Reintegration ergibt sich wohl aus der Aktennotiz des Berufsberaters der IV-Stelle vom 7. Mai 2015, dass eventuell eine Aus- bzw. Weiterbildung zum Pensionskassen-Experten gewünscht werde, da hier das frühere Lohnniveau bei der AXA Winterthur in etwa erreicht werden könne. Diesem Ansinnen stand die IV-Stelle gemäss Eingliederungsbericht vom 3. Juni 2015 richtigerweise ablehnend gegenüber.