der Folge erging am 15. Juli 2014 das Scheidungsurteil auf Klage des Versicherten hin, wobei in den vorgängigen Einigungsverhandlungen eine wesentliche Annäherung zwischen den Parteien erzielt werden konnte. Unter diesen Umständen durfte an sich erwartet werden, dass der vom Versicherten und von Dr. F___ wiederholt angeführte Hauptgrund für die selbst in der Firma von Freundin und Mutter sehr tiefe Arbeitsfähigkeit weggefallen war. Jedenfalls zeigte der Versicherte im Anschluss daran denn auch etwas guten Willen und orientierte die IV-Stelle Mitte September 2014 telefonisch über ein Arbeitspensum von derzeit 40%.