Der Versicherte reagierte darauf, indem er eine anwaltliche Vertretung mandatierte und die IV-Stelle wissen liess, dass er an der jetzigen Stelle bei der H___ GmbH sein Pensum umgehend erhöhen könnte, wenn seine Gesundheit dies zuliesse. In diesem Zusammenhang wies Dr. F___ am 28. Februar 2014 noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Beschwerden wesentlich durch das äusserst schleppend vor sich gehende Scheidungsverfahren aufrechterhalten würden, weswegen weiterhin nur eine 20%ige Arbeitsfähigkeit bestehe. Da am derzeitigen Arbeitsplatz bei der H___ GmbH eine optimale Flexibilität bestehe, sei dieser ideal und machten berufliche Massnahmen seitens der IV-Stelle keinen Sinn. In