Interessant ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Vermutung Dr. I___, dass der verzögerte Heilungsverlauf mit der Persönlichkeit des Versicherten zusammenhänge, wenngleich die bei ihm tätige Psychotherapeutin J___ eine Persönlichkeitsstörung nicht mit Sicherheit feststellen konnte, wohl aber ein zwanghaftes und emotional instabiles Grundmuster; vorstellbar wäre vor diesem Hintergrund auch eine gewisse Rentenbegehrlichkeit des Versicherten, der allerdings kein Krankheitswert zukommen dürfte.