5.5 Im Gutachten vom 10. Oktober 2013 fragte sich dieser zu Recht, weshalb der Explorand trotz rückläufigen Beschwerden auch im Kosmetik-Vertrieb kaum arbeitsfähig sein solle bzw. weshalb er sich trotz mehr als zweijähriger beinahe vollständiger Arbeitsunfähigkeit nicht auf eine stationäre Behandlung habe einlassen wollen. Im Hinblick auf die Erlangung einer vollständigen Arbeitsfähigkeit wurde deshalb (erneut) eine intensivierte ambulante oder stationäre Behandlung angeraten.