5.3 In Anbetracht dessen erstaunt es nicht, dass der RADO die beruflichen Reintegrationsmassnahmen mit Aktennotiz vom 19. Juni 2013 als blockiert bezeichnete, da der Versicherte aufgrund seiner Tätigkeit für die H___ GmbH für eine besser adaptierte Tätigkeit nicht zur Verfügung stehe. Bereits damals oder noch besser schon anlässlich des Schreibens vom 5. Juli 2012 betreffend Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche hätte - unter Nennung der erwähnten Folgen für den Fall mangelnder Kooperation des Versicherten (Ziff. 3.3 hiervor) - darauf hingewiesen werden sollen, dass nach Art. 7 Abs. 2 lit.