Vor diesem Hintergrund erscheint es als richtig, dass die IV-Stelle dem Versicherten gemäss Vorschlag des RADO vom 27. Juni 2012 auf dem Weg zur beruflichen Reintegration behilflich sein wollte und ihm am 5. Juli 2012 Beratung sowie Unterstützung bei der Stellensuche zusprach, sich dabei aber auch nach dem Fortgang der therapeutischen Bemühungen erkundigte. Nach der Mitteilung des Versicherten, dass er ab September 2012 eine Verkaufstätigkeit im Aussendienst in der Westschweiz vorerst mit einem Pensum von 20% aufnehmen werde, erteilte die IV-Stelle am 20. September 2012 überdies entgegenkommenderweise Kostengutsprache über Fr. 3'500.-- für vierzig Einzellektionen in Französisch.