C.9 Mit Replik vom 17. Mai 2016 wies der Beschwerdeführer darauf hin, dass die chronifizierte depressive Symptomatik gemäss den Dres. I___ und F___ ein eigenständiges Krankheitsbild darstelle und nicht nur eine Anpassungsstörung an belastende Lebensereignisse. Beigelegt war ein Bericht von Dr. F___ vom 28. April 2016 (Bf. act. 30), wonach nicht nur eine Anpassungsstörung an belastende Lebensereignisse, sondern ein eigenständiges psychisches Krankheitsgeschehen mit chronischen Beschwerden vorliege, welches aktuell mit drei Medikamenten und einer Konsultation pro Monat angegangen werde. C.10 Mit Duplik vom 10. Juni 2016 hielt auch die IV-Stelle am bisherigen Standpunkt fest.