C.7 Nachdem sich der Versicherte gemäss Aktennotiz der IV-Stelle vom 30. November 2015 (IV-act. 122) telefonisch über diese Verfügung beschwert hatte, liess er dagegen mit Schreiben vom 7. Januar 2016 auch noch Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen erheben. Das Valideneinkommen betrage, ausgehend vom Durchschnitt der Jahre 2009, 2010 sowie von Januar bis September 2011 und angepasst an die Teuerung in der Versicherungsbranche sowie an die Reallohnentwicklung, mindestens Fr. 204'020.--. Die von der IV-Stelle vorgenommene Reduktion auf ein Pensum von 60h/Wo sei unzulässig.