C.6 Mit Verfügung vom 20. November 2015 (IV-act. 121) wies die IV-Stelle das Leistungsbegehren ab, wobei das Valideneinkommen ausgehend von Fr. 196'485.-- von 96h/Woche auf ein längerfristig ohne Gesundheitsschädigung leistbares Pensum von 60h/Woche auf Fr. 122'803.-- herabgesetzt wurde, sodass bei einem Invalideneinkommen von neu Fr. 91'224.-- (LSE 2012, TA1, Pos. 65, KN 2) nunmehr ein Invaliditätsgrad von 26% resultierte.