Seite 6 verweisen, unter Durchführung der von Gutachter I___ empfohlenen medizinischen Massnahmen. B.5 Nachdem der Versicherte in der Replik vom 2. Juni 2014 (IV-act. 80, 2/11) erneut auf das Scheidungsverfahren als Grund für seine Probleme hingewiesen hatte, erging seitens des Kreisgerichts Rorschach ein Scheidungsurteil vom 15. Juli 2014 (IV-act. 82), unter Hinweis darauf, dass in der Vergleichsverhandlung eine wesentliche Annäherung erzielt worden sei.