Seite 5 Nach einer Stellungnahme des RADO (Dr. G___) vom 14. November 2013 (IV-act. 56) gewährte die IV-Stelle am 15. November 2013 (IV-act. 58) erneut Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche, diesmal unter Hinweis auf die jedem Versicherten obliegende Schadenminderungspflicht. Am 31. Januar 2014 (IV-act. 67) verfügte sie auch noch entsprechend, nachdem sie mit E-Mail vom 13. Dezember 2013 (IV-act. 66) vorerst auf eine Arbeitsvermittlung verzichtet hatte nach einer Meldung des Versicherten, dass er sein Pensum umgehend erhöhen könne, wenn es seine Gesundheit zulasse.