Fraglich sei, weshalb sich der Versicherte trotz der während mehr als zwei Jahren attestierten fast 100%igen Arbeitsunfähigkeit ohne plausible Begründung nicht auf eine stationäre Behandlung eingelassen und weshalb er die Behandlung bei Psychologin K___ im März 2013 abgebrochen habe. Als technischer Verkäufer im Innen- und teilweise Aussendienst mit freier Zeiteinteilung liege derzeit eine mindestens 50%ige Arbeitsfähigkeit vor, die mittels intensivierter ambulanter oder stationärer Psychotherapie auf 100% steigerbar sei. B. B.1