A.5 Mit Bericht vom 3. Mai 2012 (IV-act. 7) meinte auch der den Versicherten seit 12. Dezember 2011 behandelnde Psychiater FMH Dr. F___, eine vollständige Arbeitsfähigkeit sei mittels so rasch wie möglich wiederaufzunehmender ambulanter Therapie erreichbar, nachdem die vorgesehene ambulante sechswöchige Rehabilitation nach zweieinhalb Wochen abgebrochen worden sei, da der Patient im Gruppenprogramm stark überfordert worden sei.