a) des Beschwerdeführers: 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 20. November 2015 aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer - vom 4. Oktober 2012 bis Februar 2015 eine ganze Invalidenrente, - von März 2015 bis Juni 2015 eine Dreiviertel-Invalidenrente und - ab Juli 2015 eine halbe Invalidenrente zuzusprechen. 3. Unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt