Im Unterschied zu den behandelnden Ärzten, welche ohne Begründung die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in einer rückenadaptierten Tätigkeit auf 50% einschätzen, erklärt Dr. med. E___ im RAD-Abklärungsbericht einleuchtend und schlüssig, dass eine solche generelle 50%-ige Handicapierung vom heute gesehenen klinischen Bild nicht nachvollzogen werden könne.