Auch die Feststellungen von Dr. med. E___, wonach der Beschwerdeführer gemäss seinem Persönlichkeitsprofil gute individuelle Ressourcen zeige und über individuelle Kompensationsmöglichkeiten in seiner Handicapierung verfüge, beruhen auf den vom RAD-Arzt während der persönlichen Untersuchung des Beschwerdeführers gewonnenen Erkenntnissen und werden 28 nachvollziehbar begründet. Insofern können diese Passagen im RAD-Abklärungsbericht entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers keineswegs als tendenziös bis eindeutig wahrheitswidrig bezeichnet werden. Im Übrigen gelangen der RAD-Arzt Dr. med.