Im RAD-Bericht vom 12. März 2015 hielt Dr. med. E___ fest, es sei arbeitsmedizinisch nachzuvollziehen, dass die angestammte Tätigkeit als Heizungsmonteur seit Oktober 2014 dauerhaft nicht mehr möglich sei. In einer rückengeeigneten Arbeit, welche körperlich leicht sei, liege eine 100% Leistungsfähigkeit vor. Eine 50% Leistungseinschränkung in einer rückengeeigneten Tätigkeit sei bei den dargelegten Degenerationen am unteren Rücken sozialmedizinisch nicht nachzuvollziehen.21